Wie sicher ist mein Geld?
Zwei Fragen sollten Sie auseinanderhalten: Was passiert, wenn meine Bank ausfällt? Und ist das Angebot überhaupt echt? Für die erste gibt es die Einlagensicherung. Vor der zweiten schützt nur sorgfältiges Prüfen.
Die gesetzliche Einlagensicherung
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Grundschutz | 100.000 Euro je Person und Bank nach § 8 Einlagensicherungsgesetz. Guthaben auf mehreren Konten derselben Bank zählen zusammen. |
| Gemeinschaftskonto | Bei zwei Inhabern bis zu 200.000 Euro. |
| Besondere Fälle | Vorübergehend bis 500.000 Euro, etwa nach dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie oder bei einer Abfindung. Der höhere Anspruch muss gesondert nachgewiesen werden. |
| Auszahlung | Spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls. |
Wer in Deutschland einspringt
- Private Banken: die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, bei vielen zusätzlich der freiwillige Einlagensicherungsfonds. Die Liste der zugeordneten Banken schafft Klarheit.
- Sparkassen: das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.
- Volks- und Raiffeisenbanken: das institutsbezogene Sicherungssystem der Genossenschaftsbanken.
Auf freiwillige Sicherungen oberhalb von 100.000 Euro haben Sie keinen einklagbaren Anspruch. Größere Beträge lassen sich auf mehrere Banken verteilen.
Banken aus dem Ausland
In der EU gilt ebenfalls die Grenze von 100.000 Euro, einspringen muss aber das Sicherungssystem des jeweiligen Landes. Die Stiftung Warentest nimmt in ihre Vergleiche deshalb nur Banken aus wirtschaftlich starken Ländern oder mit zusätzlicher deutscher Absicherung auf. Wer mehr als 50.000 Euro länger als zwölf Monate im Ausland anlegt, muss das der Bundesbank melden.
Gefälschte Festgeldangebote erkennen
Die BaFin beschreibt die Masche so: Kriminelle treten mit professionellen Websites, gefälschten Vergleichsportalen oder als Vermittler auf. Sie verlocken zu einer Überweisung auf ein Konto, das ihnen selbst gehört. Danach bricht der Kontakt meist ab.
Merksatz: Ein Festgeldkonto eröffnen Sie persönlich, mit Legitimation per Video-Ident, Post-Ident oder in der Filiale. Behauptet jemand, das für Sie bei einer Partnerbank erledigt zu haben, überweisen Sie nichts. Eine Ausnahme sind Zinsportale mit eigener Kooperationsbank: Dort legitimieren Sie sich beim Eröffnen des Referenzkontos.
Warnzeichen
- Es genügt angeblich eine Ausweiskopie.
- Ein angeblicher Berater macht Zeitdruck.
- Ihre Bank meldet, dass Name und IBAN des Empfängers nicht zusammenpassen.
- Die Domain ist erst seit Kurzem registriert, oder das Impressum enthält Unstimmigkeiten.
So prüfen Sie ein Angebot
- Sehen Sie in den Datenbanken der BaFin und bei den BaFin-Warnmeldungen nach. Die Warnungen sind nie vollständig.
- Schauen Sie in die Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest.
- Suchen Sie die Bank selbst, nicht über einen zugeschickten Link, und fragen Sie dort nach.
- Im Zweifel überweisen Sie nichts und rufen das Verbrauchertelefon der BaFin an.
Gut zu wissen: Finanz-Netzwerk ist trotz des Namens kein Beraternetzwerk und keine Vermittlung. Wir eröffnen keine Konten und fordern nie zu Überweisungen auf. Wer das in unserem Namen tut, handelt nicht für uns.