Steuern auf Tagesgeld- und Festgeldzinsen
Zinsen zählen zu den Kapitalerträgen. Ein Teil bleibt steuerfrei, doch das berücksichtigt Ihre Bank erst, wenn Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilt haben.
Sparer-Pauschbetrag
Nach § 20 Absatz 9 EStG bleiben im Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Darauf werden alle Kapitalerträge angerechnet, also auch Dividenden und Fondserträge.
Abgeltungsteuer
Für alles oberhalb des Pauschbetrags fallen 25 % Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer. Das ergibt 26,375 %, mit Kirchensteuer knapp 28 %. Inländische Banken führen die Steuer in der Regel direkt ab.
Freistellungsauftrag
Mit diesem Auftrag weisen Sie Ihre Bank an, bis zum genannten Betrag keine Steuer abzuziehen. Bei mehreren Banken teilen Sie den Pauschbetrag auf. Ohne Auftrag wird die Steuer zunächst einbehalten, Sie können sie aber über die Steuererklärung zurückholen.
Rechenbeispiel
| Zinsen | 1.500,00 Euro |
|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag | −1.000,00 Euro |
| Steuerpflichtiger Teil | 500,00 Euro |
| Steuer mit 26,375 % | −131,88 Euro |
| Zinsen nach Steuern | 1.368,12 Euro |
Zwei Sonderfälle
Mehrjähriges Festgeld, Zinsen erst am Ende
Werden die Zinsen mehrerer Jahre in einer Summe steuerpflichtig, ist der Pauschbetrag in diesem Jahr schnell überschritten. Mit jährlicher Zinsgutschrift können Sie ihn jedes Jahr nutzen.
Konten bei ausländischen Banken
Ausländische Banken führen die deutsche Abgeltungsteuer meist nicht ab. Dann geben Sie die Zinsen in der Steuererklärung an. Die Stiftung Warentest erklärt, wie das bei Auslandszinsen geht.
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Stand: November 2026.