Steuern auf Tagesgeld- und Festgeldzinsen

Zinsen zählen zu den Kapitalerträgen. Ein Teil bleibt steuerfrei, doch das berücksichtigt Ihre Bank erst, wenn Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

Sparer-Pauschbetrag

Nach § 20 Absatz 9 EStG bleiben im Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Darauf werden alle Kapitalerträge angerechnet, also auch Dividenden und Fondserträge.

Abgeltungsteuer

Für alles oberhalb des Pauschbetrags fallen 25 % Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer. Das ergibt 26,375 %, mit Kirchensteuer knapp 28 %. Inländische Banken führen die Steuer in der Regel direkt ab.

Freistellungsauftrag

Mit diesem Auftrag weisen Sie Ihre Bank an, bis zum genannten Betrag keine Steuer abzuziehen. Bei mehreren Banken teilen Sie den Pauschbetrag auf. Ohne Auftrag wird die Steuer zunächst einbehalten, Sie können sie aber über die Steuererklärung zurückholen.

Rechenbeispiel

Alleinstehende Person mit 1.500 Euro Zinsen im Jahr, ohne Kirchensteuer
Zinsen1.500,00 Euro
Sparer-Pauschbetrag−1.000,00 Euro
Steuerpflichtiger Teil500,00 Euro
Steuer mit 26,375 %−131,88 Euro
Zinsen nach Steuern1.368,12 Euro

Zwei Sonderfälle

Mehrjähriges Festgeld, Zinsen erst am Ende

Werden die Zinsen mehrerer Jahre in einer Summe steuerpflichtig, ist der Pauschbetrag in diesem Jahr schnell überschritten. Mit jährlicher Zinsgutschrift können Sie ihn jedes Jahr nutzen.

Konten bei ausländischen Banken

Ausländische Banken führen die deutsche Abgeltungsteuer meist nicht ab. Dann geben Sie die Zinsen in der Steuererklärung an. Die Stiftung Warentest erklärt, wie das bei Auslandszinsen geht.

Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Stand: November 2026.